Eine Betreuung des Hundes zu Hause und auf dem eigenen Grundstück war schon länger von der Steuer absetzbar. Das Gassi gehen ist dazu gekommen!

 

 

 

 

Ein paar Sachen muss man aber beachten:

  • Der Dienstleister muss per Banküberweisung bezahlt werden, Barzahlung wird nicht anerkannt.
  • Eine Rechnung muss vorliegen.
  • Anerkannt werden Kosten für Ausführen, Fellpflege, Reinigung und Betreuung. Material und Futter können nicht abgesetzt werden.
  • Es sind bis zu 4.000,00 Euro abziehbar.
  • Der Hund muss im eigenen Haushalt abgeholt und auch dort wieder hingebracht werden.
  • Der Spaziergang darf max. 1-2 Stunden dauern.

Wichtig zu wissen ist, das eine Hundebetreuung außer Haus (Hundetagesstätte, Hundepension) nicht steuerbegünstigt ist (auch wenn der Vierbeiner geholt und gebracht wird), weil dies keine Betreuung im eigenen Haushalt ist.

Auf jeden Fall führt diese Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu einer finanziellen Erleichterung für alle, die Ihre Hunde aufgrund beruflicher Tätigkeit von anderen betreuen lassen müssen.